alpinfra wendet die vom Vorstand erlassenen Beitragsbedingungen an. Beiträge werden nur geleistet, wenn das Projekt

– mindestens CHF 30'000.- Restkosten erreicht und weniger als 80% subventioniert sind
– die Unterhaltspflichten nicht vernachlässigt wurden
– das Gesuch vor oder spätestens bei Baubeginn eingereicht wurde
– eine Organisation aus mind. 3 Personen bildet
– nach landwirtschaftlichen Produktionskataster nicht in der Talzone liegt
 
Die wichtigsten Kriterien für die Gewährung eines Beitrages sind in den Beitragsbedingungen ersichtlich:

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